Sterbehilfe
vom 05.03.2020

Beihilfe zum Suizid ist nicht strafbar, auch wenn sie geschäftsmäßig ist. Das hat das Bundesverfassungsgericht vergangene Woche entschieden und damit das Recht auf selbstbestimmtes Sterben unterstrichen. Demnach müssten Ärzte auch todbringende Mittel verschreiben dürfen. Das Urteil bedeutet eine Wende im Umgang mit Sterbehilfe. Viele sind verunsichert, was das genau bedeutet und wo die Grenzen liegen.
Sender:
SR
Sendedatum:
05.03.2020
Länge:
4 min
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