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Corona-Lockerungen: Was gilt ab Montag?

vom 15.05.2020

SR
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Ab Montag dürfen neben der Gastronomie auch Sportstätten, Fitnessstudios und Tanzschulen wieder öffnen. Außerdem hat die Landesregierung weitere Lockerungen beschlossen. Neue Regeln gelten unter anderem bei der Einreise und für Geschäfte.
Sender:
SR
Sendedatum:
15.05.2020
Länge:
1 min
Aufrufe:
98